1. Die umseitige Vereinbarung sichert die Teilnahme an der Versorgung auf Grundlage der Rahmenverträge, welche die Unternehmensgruppe mit kommunalen Behörden oder Institutionen abgeschlossen haben. Mit der Rücksendung der vom Auftraggeber unterschriebenen Vereinbarung, wird diese Vereinbarung für alle Parteien verbindlich. Sollte die Ausgabe über Top Service Dienstleistungen realisiert werden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen ebenso für Top Service Dienstleistungen.

 

2. Die umseitige Vereinbarung wird unbefristet abgeschlossen.

Die Vereinbarung kann ohne Angabe von Gründen sowohl vom Auftraggeber als auch von der Unternehmensgruppe einseitig jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung kann frühestens zum Ende des laufenden Monats erfolgen.

 

3. Für die bestellten Mittagessen wird von der Unternehmensgruppe jeweils ein mit den kommunalen Behörden/Institutionen vereinbarter und/oder festgesetzter Kostenbeitrag/Portionspreis, entsprechend umseitiger Vereinbarung erhoben.

 

4. Erfolgen durch die kommunalen Behörden/Institutionen Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage, werden diese unverzüglich durch die Unternehmensgruppe dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt und in der Folge Bestandteil der v. g. Vereinbarung. Die Unternehmensgruppe ist nicht berechtigt einen anderen als den vorgegebenen Beitrag zu erheben.

 

5. Sofern die Änderungen gemäß Ziffer 4. nicht rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden angepasst werden können, erfolgt eine Nachzahlung bzw. Rückerstattung zu wenig/zu viel gezahlter Beträge durch die Unternehmensgruppe.

 

6. Die Unternehmensgruppe behält sich das Recht vor, bei offenen Kostenbeiträgen das Kundenkonto zu sperren und somit die Versorgung mit Mittagessen vorübergehend auszusetzen, bis alle offenen Kostenbeiträge beglichen sind. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Kostenbeiträge bleiben davon unberührt und ziehen bei Nichtausgleich ein Inkasso / gerichtliches Verfahren nach sich.

 

7. Änderungen zum Auftrag (Schulwechsel, Konto- oder Adressänderung; etc.) sind durch den Auftraggeber gegenüber der Unternehmensgruppe rechtzeitig schriftlich anzuzeigen, um die notwendigen Korrekturen in der Vereinbarung zu sichern.

 

8. Zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern ist die Kundennummer bei sämtlichem Schriftverkehr zwischen den Parteien anzugeben.

 

9. Bestell- und Abrechnungssystem

Die Bezahlung der Kostenbeiträge eines jeden Monats, erfolgt grundsätzlich bargeldlos zum Monatsende bzw. in der ersten Woche des laufenden Monats. Eine monatliche Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich nicht. Der Auftraggeber ermächtigt die Unternehmensgruppe zum Einzug der Kostenbeiträge/Portionspreise im Lastschrifteinzugsverfahren. Gebühren für Rücklastschriften, die nicht durch die Unternehmensgruppe verursacht wurden, trägt der Auftraggeber/Kontoinhaber. Sollte der Auftraggeber im Ausnahmefall eine Rechnungslegung (Papierform) verlangen, hat er dafür eine Kostenpauschale in Höhe von 4,00 Euro je Rechnung/Vertrag zu zahlen.

Unter der Servicetelefonnummer können die Mittagessen für den laufenden Tag im Krankheitsfall von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr abbestellt werden. Danach getätigte Abbestellungen gelten ab dem Folgetag.

An computergestützten Essenausgabestellen erhält der Essenteilnehmer die erste RFID-Karte kostenlos, bei Verlust der Karte oder deren Beschädigung wird die Magnetkarte kostenpflichtig gegen Zahlung von 4,10 Euro ersetzt.

Ab dem 01.02.2014 wird die Unternehmensgruppe die Einzüge über das SEPA-Lastschriftverfahren realisieren. Hierbei wird ein SEPA-Lastschriftmandat zur Verfügung gestellt, welches der Auftraggeber unterzeichnet an die Unternehmensgruppe zurück sendet und somit dem Verfahren einwilligt.

 

10. Auftragsverteilung

Die Leistungspflicht der Unternehmensgruppe beinhaltet die Herstellung und Bereitstellung der vom Auftraggeber für den Essenteilnehmer bestellten Essen.

Die Leistungspflicht von Top Service Dienstleistungen, sofern die Ausgabe der Speisen in der Einrichtung durch Top Service Dienstleistungen realisiert wird, beinhaltet die Ausgabe der vom Auftraggeber für den Essenteilnehmer bestellten Essen und Getränke sowie die damit verbundenen Serviceleistungen.