01
Wie wird das Essengeld abgerechnet?
Grundsätzlich werden Essenbeiträge monatlich per Lastschrift von Ihrem angegebenen Konto abgebucht. Hier werden lediglich die tatsächlich bestellten Essen abgerechnet. Getätigte Abbestellungen über den Monat verteilt, sind dann bereits berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt immer rückwirkend in der ersten Woche des neuen Monats für den Vormonat.
Eine postalische Rechnungslegung erfolgt in der Regel nicht. Sollten Sie dennoch eine monatliche Rechnung per Post wünschen, kann Ihnen diese gegen eine monatliche Gebühr in Höhe von 4,00 Euro zugestellt werden.
02
Ich habe Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket
Was muss ich tun?
Kunden, welche die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets haben, wenden sich bezüglich dieser Informationen bitte an ihr entsprechendes Amt (z. B. Jobcenter, Wohngeldstelle, etc.). Diese Kunden haben das Recht, die Schulspeisung zu einem vergünstigten Preis zu erhalten.
Die Top Catering GmbH benötigt hierzu einen entsprechenden Nachweis zur Berechtigung (z. B. entsprechende Original-Gutscheine und Abrechnungsbögen der Stadt Frankfurt (Oder), Brandenburg an der Havel, etc.).
03
Mein Kundenkonto ist gesperrt. Was muss ich tun?
Die Sperrung eines Kundenkontos liegt in der Regel offenen Forderungen zu Grunde. Sollten Sie bei der Internetbestellung einen Hinweis auf eine Kundenkontensperre erhalten oder sollte Ihr Kind trotz Bestellung kein Mittagessen erhalten, so wenden Sie sich an unsere Kundenbetreuung, um Erläuterungen zu der Sperre zu erhalten.
04
An wen muss ich mich bei Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten wenden?
Sollte Ihr Kind eine spezielle Diät oder ein Allergieessen (z. B. bei Lactoseintoleranz, Fructoseintoleranz, etc.) benötigen, berät Sie unsere Diätassistentin selbstverständlich gern persönlich. Um das entsprechende Allergieessen zu erhalten, benötigen wir ein ärztliches Attest, welches uns über die notwendigen Maßnahmen Aufschluss gibt.
05
Wie, wann und wo kann ich be-, ab- und umbestellen?
Be- bzw. Ab- und Umbestellungen können prinzipiell täglich erfolgen.
Ihre Kundennummer sowie die vierstellige Geheimzahl zur Internetbestellung erhalten Sie bei Vertragsabschluss mit dem Kundenbrief. Diese ermöglicht es Ihnen täglich bis 17:00 Uhr für den folgenden Schultag das Mittagessen zu bestellen oder auch zu ändern.
Abbestellungen für den laufenden Tag, in beispielsweise Krankheitsfällen, bis 08:00 Uhr getätigt werde.
06
Was ist zu tun, wenn mein Kind die Schule wechselt?
Sollte ein Schulwechsel bevorstehen, bedarf es generell einer Kündigung des Vertrages. Besucht das Kind anschließend eine ebenfalls durch die Top Catering GmbH belieferte Schule, schließen Sie bitte einen neuen Vertrag mit uns ab, auf dem Sie gern Ihre alte Kundennummer angeben können. Sollte die neue Schule Ihres Kindes nicht durch die Top Catering GmbH beliefert werden, informiert Sie über den weiteren Werdegang Ihr neuer Essenanbieter. Einer Kündigung des Vertrages bedarf es zum Schutz beider Parteien in jedem Fall.
07
Muss ich Änderungen über meine Person und meine Daten anzeigen?
Bezüglich Änderungen der Adresse, der Bankverbindung, des Familiennamens der Eltern oder des Kindes, bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Der Vertragspartner/Kontoinhaber ist verpflichtet entsprechende Änderungen der Angaben uns gegenüber anzuzeigen.
08
Ich habe eine Karte / Chip erhalten. Wozu benötige ich diese?
An Schulen mit computergestütztem Ausgabesystem erhalten Sie mit Ihrem Kundenbrief eine entsprechende RFID-Karte, welche Ihr Kind bitte an jedem Tag des Mittagessens bei sich trägt und an der Essenausgabe zur Hand hat.
Bei Verlust oder Beschädigung der Karte, wird Ihnen gegen eine Gebühr von 5,00 Euro eine neue Karte erstellt und zugesandt. Diese beantragen Sie bitte schriftlich, gern auch per Email oder Fax unter Angabe der Kundennummer und des Namens des Essenteilnehmers.
09
Was ist zu tun, wenn mein Kind die Schule wechselt?
Sollte ein Schulwechsel bevorstehen, bedarf es generell einer Kündigung des Vertrages. Besucht das Kind anschließend eine ebenfalls durch die Top Catering GmbH belieferte Schule, schließen Sie bitte einen neuen Vertrag mit uns ab, auf dem Sie gern Ihre alte Kundennummer angeben können. Sollte die neue Schule Ihres Kindes nicht durch die Top Catering GmbH beliefert werden, informiert Sie über den weiteren Werdegang Ihr neuer Essenanbieter. Einer Kündigung des Vertrages bedarf es zum Schutz beider Parteien in jedem Fall.